Ein Besuch in unserem Hause ist nur unter Einschränkungen möglich:
1. Der Zutritt zur Wohnung wird nur nach vorheriger Anmeldung (telefonisch) gestattet.
Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder sonstigen Symptomen einer Covid-19-Erkrankung (Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörung) dürfen die Wohnung nicht betreten.
2. Ausschließlich Personen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind, haben Zutritt zum Betrieb (3G). Dienstleisterinnen sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf- Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Nicht Geimpfte oder Genesene (Dienstleisterinnen) müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche über einen Testnachweis verfügen.
Tests im Sinne dieses Konzeptes sind (a) PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurden, (b) PoC-Antigentests, die vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurden.
3. Zum Zutritt berechtigte Klienten hinterlassen ihre Kundenkontaktdaten per Luca-App oder handschriftlich. (Vernichtung/ Löschung nach 4 Wochen)
4. Ein Covid-19 Schutzkonzept wird Jedem, der die Wohnung betritt zugängig und ist damit Bestandteil des Treffens.
*Derzeit sind alle Dienstleisterinnen vollständig geimpft (Stand 6. Nov. 2021)*